Category: Legalität & TÜV

Verkehrssicherheit

Verkehrssicherheit

Verkehrssicherheit

Oberstes Gebot beim Tuning. Keine Modifikation darf die Sicherheit des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer gefährden (z. B. scharfe Kanten, eingeschränkte Sicht oder mangelnde Bremskraft).
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ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Amtliche Zulassung für Tuning-Teile. Bescheinigt, dass diese ohne Einzelabnahme am Fahrzeug verbaut werden dürfen, sofern die Auflagen erfüllt sind. Die ABE muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
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Abgasuntersuchung (AU)

Abgasuntersuchung (AU)

Abgasuntersuchung (AU)

Prüft, ob das Fahrzeug die vorgeschriebenen Emissionswerte einhält. Tuning-Maßnahmen an Motor oder Abgasanlage dürfen die Abgaswerte nicht verschlechtern, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
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ECE (Prüfzeichen)

ECE (Prüfzeichen)

ECE (Prüfzeichen)

Internationales Prüfzeichen für Bauteile. Teile mit ECE-Kennzeichnung (E-Nummer) dürfen europaweit ohne zusätzliche Eintragung oder Mitführen von Papieren verbaut werden (z. B. Scheinwerfer oder Spiegel).
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Einzelabnahme (§ 21 StVZO)

Einzelabnahme (§ 21 StVZO)

Einzelabnahme (§ 21 StVZO)

Erforderlich, wenn für ein Bauteil keine ABE vorliegt oder mehrere Tuning-Teile kombiniert werden, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Fahrwerk + andere Felgen). Ein Sachverständiger prüft hier die Sicherheit individuell.
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Eintragung

Eintragung

Eintragung

Die offizielle Aufnahme von Modifikationen in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I). Erst durch die Eintragung ist die Änderung dauerhaft rechtssicher dokumentiert.
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Fahrzeugpapiere

Fahrzeugpapiere

Fahrzeugpapiere

Enthalten alle technischen Daten des Autos. Im Tuning müssen hier alle meldepflichtigen Änderungen vermerkt sein, um bei Kontrollen oder Unfällen rechtlich abgesichert zu sein.
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Geräuschmessung

Geräuschmessung

Geräuschmessung

Prüfung der Lautstärke des Fahrzeugs. Tuning-Abgasanlagen dürfen die im Fahrzeugschein eingetragenen Grenzwerte (Stand- und Fahrgeräusch) nicht überschreiten.
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Gutachter / Sachverständiger

Gutachter / Sachverständiger

Gutachter / Sachverständiger

Zertifizierter Experte (z. B. vom TÜV, DEKRA, KÜS), der Tuning-Umbauten auf ihre technische Sicherheit und Gesetzeskonformität prüft und entsprechende Dokumente ausstellt.
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Hauptuntersuchung (HU)

Hauptuntersuchung (HU)

Hauptuntersuchung (HU)

Die regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit. Nicht eingetragene oder unsachgemäße Tuning-Maßnahmen gelten als erheblicher Mangel und führen zum Verweigern der Plakette.
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